Unsere Gewässerschutz­beauftragten …

… verstehen sich als Teil Ihres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Bereich Gewässerschutz. Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, um alle beabsichtigten Maßnahmen für umweltfreundliche Produktionen kompetent und fristgerecht umzusetzen.

Gewässerschutz in Unternehmen umfasst als Aufgabe hauptsächlich zwei Bereiche:

  • Gewässerschutz beim Einleiten von Abwasser
  • Anlagenbezogener Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Dabei muss differenziert werden zwischen

  • der Direkteinleitung und indirekten Einleitung von Abwässern
  • der Einleitung von Abwässern nach der Behandlung in einer betriebseigenen Kläranlage
  • der Einleitung von Abwässern nach Vorbehandlung in betriebsfremden Anlagen

Saubere Gewässer: der rechtliche Aspekt

Die Gesetzeslage im Bereich Gewässerschutz stellt sich für Unternehmen mitunter komplex und verwirrend dar

Im Rahmen der Diskussion um den Klimawandel und den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen hat der Gewässerschutz signifikant an Bedeutung gewonnen und wird auch von der Europäischen Union mit Verschärfungen in der Gesetzgebung vorangetrieben.

Auf Bundesebene gelten unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Grundwasserverordnung (GrwV), die Abwasserverordnung (AbwV) sowie die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) regelt der Bund ferner, welche Abgaben für das Einleiten von Abwasser mit bestimmten Schadstoffen zu leisten sind.

Unübersichtlich werden die wasserrechtlichen Vorschriften, weil

  • sich die Regelungen von EU, Bund und Ländern teilweise überlagern
  • alle Gesetze und Verordnungen regelmäßige Aktualisierungen erfahren
  • sich der Geltungsbereich zuweilen je nach Unternehmensgröße, Branche, Anlage oder Standort unterscheiden kann

Umweltschutzverantwortliche in Unternehmen stehen also vor der großen Herausforderung,

  • bei Gesetzesänderungen und -aktualisierungen auf EU-, Bundes- und Landesebene permanent auf dem Laufenden zu bleiben
  • einen enormen bürokratischen Aufwand zu bewältigen
  • drohende ordnungsrechtliche Verfahren aufgrund nicht fristgerecht umgesetzter Vorschriften zu vermeiden

Fazit: Es gilt für Unternehmen, in Sachen Gewässerschutz und behördlicher Vorgaben ständig am Ball zu bleiben. Das ist mit einem erheblichen bürokratischen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden.

Ein Betriebsbeauftragter von Infraserv kann aufgrund seiner Fachkunde Verantwortliche für Gewässerschutz in Unternehmen kompetent beraten,

  • innerbetriebliche Verfahren für die Einhaltung technischer Regeln anzupassen
  • Lücken in der Umsetzung von wasserrechtlichen Vorschriften zu vermeiden
  • durch regelmäßige Kontrolle den ordnungsmäßigen Betrieb von Anlagen sicherzustellen
  • Kosten zu reduzieren
  • Prozesse effizienter zu gestalten
  • Anlagenmodernisierungen, die aufgrund festgestellter Mängel notwendig sind, schnell und wirtschaftlich umzusetzen

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