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Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen in der EU. Die damit verbundenen Compliance-Vorgaben sollten Unternehmen im Auge haben.
Jede weitere Anpassung der CLP-Verordnung bedeutet für die betroffenen Unternehmen neue Kennzeichnungspflichten für Stoffe und Gemische sowie zusätzliche Kommunikations- und Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Wir beleuchten die wichtigsten aktuellen Entwicklungen und sagen, auf was es jetzt ankommt.
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung eingeführt – für Endokrine Disruptoren (ED HH und ED ENV), persistente, bioakkumulierbare und toxische Produkte (PBT und vPvB) sowie für persistente, mobile und toxische Produkte (PMT und vPvM). Nun gilt es, zügig zu überprüfen, welche Stoffe und Gemische in Ihrem Portfolio neu einzustufen sind. Im Falle einer Neu-Einstufung müssen Sie Sicherheitsdatenblätter (SDB), Kennzeichnungsetiketten und bei Online-Verkäufen auch die Gefahrenhinweise im Internet aktualisieren.
Die Verordnung sieht für die Umsetzung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften folgende Übergangsfristen vor:
Gemäß CLP-Verordnung, Anhang VIII sind Hersteller, Importeure und/oder Vertreiber dazu verpflichtet, gefährliche Gemische zu melden. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie infolge der Neu-Einstufung Ihre Produktmeldung aktualisieren müssen.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 hat die EU-Kommission Anhang VI der CLP-VO aktualisiert. Diese 21. ATP (Adaptation to Technical Progress) trat am 25. Januar 2024 in Kraft.
Für Sie als Lieferant gilt als Frist der 1. September 2025. Bis zu diesem Stichtag müssen Sie die Kennzeichnung und Verpackung der betreffenden Stoffe und Gemische an die neue oder geänderte Einstufung angepasst haben.
Die Verabschiedung der aktualisierten CLP-Verordnung wird für das 2. Quartal 2024 erwartet. Diese wird weitreichende Änderungen der Kennzeichnungsanforderungen, C&L-Meldungen, Anforderungen für Werbung und Onlineshops mit sich bringen.
Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.
Am besten Sie nehmen gleich Kontakt mit uns auf.
Chemical Compliance
Prüfen Sie, welche neuen Gefahrenklassen und Fristen für Sie gelten.
Seit der CLP-Verordnung müssen 9 Gefahrenpiktogramme des GHS-Systems zur Kennzeichnung genutzt werden.